Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum -
Es ging um eine Urheberrechtsverletzung. Der Sachverhalt war denkbar einfach. Der Beklagte (mit asiatisch klingenden Namen)
hatte ein urheberrechtlich geschütztes Foto der Klägerin benutzt. Da er auf eine außergerichtliche Abmahnung nicht reagiert hatte, erließ
das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung, die vom Beklagten als endgü... mehr
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